Feuerbrand gilt als Quarantänekrankheit und ist meldepflichtig!
Die typischen Merkmale für Feuerbrand sind:
- braune Pflanzenteile
- hakenförmige Verkrümmung junger Triebe
- eindeutig, aber sehr selten sichtbar, ist der Bakterienschleim
In NÖ gibt es ein gesetzlich verankertes Auspflanzverbot für Wirtspflanzen in Befallszonen (wird im Umkreis von 3 km um einen Befallsherd festgelegt). In dieser Zone gilt ein Auspflanzverbot für Feuerbrandwirtspflanzen.
Ausgenommen davon sind Pflanzen folgender Gattungen, die der Fruchtnutzung dienen:
• Cydonia (Quitte)
• Malus (Apfel)
• Mespilus (Mispel)
• Pyrus (Birne), mit Ausnahme der Sorte Speckbirne (Synonym: Oberösterreichische Weinbirne, Zitronengelbe)
• Sorbus (z.B. Eberesche, Vogelbeere) • Aronia (Apfelbeere)
Was tun bei Verdacht auf Feuerbrand?
Wenn Sie die typischen Symptome an einer Ihrer Pflanzen erkennen, oder der Verdacht auf Feuerbrand besteht, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:
- Berühren Sie niemals verdächtige Pflanzen oder Pflanzenteile
- Informieren Sie sofort ihre Gemeinde! Der Feuerbrand-Beauftragte kommt unentgeltlich zu Ihnen und begutachtet die Pflanzen.
- Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird der Feuerbrand-Beauftragte Ihrer Gemeinde alle weiteren Schritte für Sie in die Wege leiten.
- Der Feuerbrand-Sachverständige wird dann die Pflanze besichtigen. Es besteht kein Feuerbrand-Verdacht:_kein weiteres Vorgehen. Es besteht der Verdacht auf Feuerbrand: FB-Sachverständiger klärt Verdacht ab und schreibt gegebenenfalls die zu setzenden Maßnahmen vor.
- Die Rodung bzw. Ausschnitt darf nur von eingeschulten Personen durchgeführt werden. Vom Pflanzenbesitzer nach Einschulung durch den Sachverständigen.
Es entstehen dem Pflanzenbesitzer keine Kosten für die Abklärung. Für Mensch & Tier besteht keine Gefahr!
Ansprechpartner bei Verdachtsfällen ist der Feurbrandbeauftragte der Marktgemeinde Krummnußbaum UGR Gerhard Fuchs
T: +43 676 5798014
E: gerhard.fuchs@me.com