Heizkostenzuschuss 2025/2026

Heuzkostenzuschuss

Ab sofort bis 31. März 2026 kann der einmalige Heizkostenzuschuss der Niederösterreichischen Landesregierung für die Heizperiode 2025/26 in Höhe von 150,- € wieder beantragt werden.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und deren monatliche Bruttoeinkünfte den Richtsatz nicht überschreiten (1.273,99 € für Einzelpersonen bzw. 2.402,99 € für Familien mit zwei Kindern). Zum berechtigten Personenkreis zählen österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, bestimmte Angehörige von EU-/EWR-Staaten sowie Drittstaatsangehörige mit entsprechendem Daueraufenthaltsstatus. Asylwerbende sind vom Zuschuss ausgeschlossen.

Der Antrag auf Gewährung des Heizkostenzuschusses muss bei der Gemeinde am Hauptwohnsitz gestellt werden. Die Maßnahme ist als einmalige Entlastung konzipiert und soll insbesondere Haushalten mit geringem Einkommen helfen, die Belastungen durch steigende Energiepreise besser zu bewältigen.


Richtlinien & Antrag

Voraussetzungen für den Kostenzuschuss können Sie hier nachlesen: Land Niederösterreich

28.10.2025