Breite Ablehnung der Loja Bahnverladung

Information des Bürgermeisters

An alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger von Krummnußbaum Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger von Krummnußbaum! 

Gerne möchte ich Sie über die jüngsten Entwicklungen bezüglich des geplanten Bahnverladungsprojekts in unserer Gemeinde informieren, das kürzlich aufgrund meiner Initiative Gegenstand einer Informationsveranstaltung im neuen Gemeindezentrum war. 

Zunächst einmal möchte ich meinen aufrichtigen Dank an die rund 250 engagierten Krummnußbaumerinnen und Krummnußbaumer aussprechen, die an diesem Abend teilgenommen haben. Ihr Interesse und Ihre aktive Beteiligung sind von unschätzbarem Wert für unsere Gemeinschaft. 

Während der Veranstaltung hatten wir die Gelegenheit, die Vertreter des Hartsteinwerks Loja zu hören, angeführt von Herrn Habsburg-Lothringen. Es wurde deutlich, dass das geplante Projekt ein Verladeterminal im Gemeindegebiet vorsieht, bestehend aus fünf Türmen von jeweils 35 Metern Höhe, am Ende einer Förderbandbrücke über die Donau. Sowohl der Transport per Bahn als auch per LKW sind Teil des Konzepts, wobei Letzteres in einem sehr begrenzten Umfang geplant ist. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass das Projekt noch nicht in allen Details ausgearbeitet ist, und zahlreiche Gutachten zu Aspekten wie Landschaftsbild, Naturschutz, Lärm, Staub und Überschwemmungsgefahr stehen noch aus. 

Die Fragen und Bedenken der anwesenden Bürgerinnen und Bürger konzentrierten sich auf die potenziellen Auswirkungen dieses Vorhabens auf unsere Gemeinde. Es wurde betont, dass es unklug wäre, ein Projekt zu genehmigen, dessen Folgen noch nicht vollständig absehbar sind und das zweifellos Nachteile für Krummnußbaum mit sich bringen könnte. 

In Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen erläuterte unser Ortsplaner, Herr Dipl. Hans Emrich, dass das Hartsteinwerk Loja sich auf das Bundesrecht, insbesondere das Mineralrohstoffgesetz (MinRoG), beruft, dass der Gemeinde wenig Spielraum für Mitsprache lässt. Es ist bedauerlich festzustellen, dass dieses Gesetz, das eigentlich dem Schutz von Abbauflächen dient, in unserem Fall auf ein rein betriebswirtschaftliches Interesse trifft. 

Da das Projekt nach jetzigem Stand nicht UVP pflichtig ist, erfolgt die inhaltliche Prüfung und ob es letztendlich errichtet werden darf, durch das Amt der NÖ Landesregierung. Die Gemeinde legt aber beim Bundesverwaltungsgerichtshof eine Beschwerde gegen die negative Feststellung der UVP Prüfung ein. 

Auf meine Initiative gab es für interessierte Anrainerinnen und Anrainer am 2. Mai eine Besprechung mit Rechtsanwalt Mag. Wolfram Schachinger. Er klärte die Besucher der Veranstaltung über ihre Rechte und Möglichkeiten auf und wird für sie beim Bundesverwaltungsgericht ebenfalls Beschwerde gegen die negative Feststellung einbringen. Bis zum 13. Mai können ihn Interessierte mittels einer auf dem Gemeindeamt aufliegenden Vollmacht beauftragen. 

Es ist wichtig anzuerkennen, dass unser Gemeindegebiet auch ökologische Belange berührt, insbesondere einen bedeutenden europäischen Wildtier-Korridor. Dies unterstreicht die Bedeutung, öffentliche Interessen wie den Schutz des Landschaftsbildes und unserer Bevölkerung vor negativen Auswirkungen zu wahren. 

Ich möchte betonen, dass die Gemeindevertretung bereits vor sieben Jahren einstimmig beschlossen hat, rechtliche Schritte gegen das Projekt einzuleiten, bis hin zum Europäischen Gerichtshof. 

Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass ich persönlich alles in meiner Macht Stehende tun werde, um aktuelle Informationen von Hartsteinwerk Loja zu erhalten und diese transparent an Sie weiterzugeben. Nur gemeinsam können wir gegen dieses Projekt vorgehen und die Interessen unserer Gemeinde verteidigen. 

Für Fragen oder weitere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Lassen Sie uns weiterhin solidarisch und entschlossen handeln, um die Zukunft unserer geliebten Gemeinde zu schützen!


 Mit herzlichen Grüßen, 


Euer Bürgermeister Bernhard Kerndler


Wenn Sie Ihre Interessen als Anrainer durch Rechtsanwalt Mag. Wolfram Schachinger vertreten lassen möchten, finden Sie nachfolgend eine Beauftragung, die Sie bitte downloaden, ausfüllen und bis spätestens 13. Mai am Gemeindeamt abgeben.

Beauftragung und Vollmacht Rechtsanwalt Mag. Wolfram Schachinger (76 KB) - .PDF

06.05.2024