Eurofighter üben im Überschallbereich

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Eurofighter üben im Überschallbereich

Bildquelle: https://www.facebook.com/bundesheer

Militärkommando 20.10.2015
NIEDERÖSTERREICH
Schießstadtring 8-10
3100 ST. PÖLTEN

Information

Eurofighter üben im Überschallbereich

Von 27. Oktober bis 6. November trainieren die Eurofighter-Piloten des Bundesheeres Abfangmanöver im Überschallbereich. Pro Tag sind jeweils zwei Überschallflüge zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr vorgesehen.
Geflogen wird beinahe über dem gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme von Ballungsräumen sowie den Bundesländern Tirol und Vorarlberg. Die Fluggebiete werden in Zusammenarbeit mit der zivilen Flugsicherung festgelegt. Um den Geräuschpegel möglichst gering zu halten, wird in großen Höhen geflogen.



Zur Reduzierung der möglichen Lärmbelastung werden folgende Maßnahmen getroffen:

- Die Beschleunigungsphasen der Eurofighter werden kurz gehalten.
- Die Lärmverteilung wird laufend dokumentiert, um eine mehrfache Beschallung gleicher Räume auf ein Minimum zu reduzieren.
- Die Ballungsräume um die Landeshauptstädte und die Bundeshauptstadt werden für Überschallflüge ausgespart. Flüge im Unterschallbereich können über diesen Gebieten jedoch jederzeit erfolgen.
- Im Zeitraum zwischen 11:30 Uhr und 13:30 Uhr sowie am Wochenende erfolgen keine Trainingsflüge mit Überschallgeschwindigkeit.
- Die Flüge werden über 12.500 Meter Höhe absolviert, um einen auftretenden Überschallknall am Boden zu minimieren.


Die Überschallgeschwindigkeit beginnt bei ca. 1.200 km/h. Nähert sich ein Eurofighter dieser Geschwindigkeit, kommt es zu Stoßwellen am Flugzeug. Diese Stoßwellen können am Boden
als Überschallknall wahrgenommen werden. Die (Laut-)Stärke des Überschallknalles ist unter
anderem abhängig von der Flughöhe, der Geländestruktur und der Wetterlage.


Rückfragehinweise:
Militärkommando NIEDERÖSTERREICH
AbtÖA&Komm
Vzlt KREIMEL Helmut
Tel: 0664-6222326
E-Mail: milkdonoe.fgg5@bmlvs.gv.at

Information des Militärkommandos NÖ (16 KB) - .PDF

22.10.2015