Neues Service zur Tierkörperbeseitigung (TKB)

Richtige Nutzung der TKB Container

Wenn ein Haustier stirbt, stellt sich oft die Frage „Wohin mit dem toten Tierkörper?“ Es gibt ein einheitliches Sammelsystem, das von den NÖ Umweltverbänden gemeinsam mit dem Land NÖ aufgebaut wurde.

Um eine hygienische, saubere und unkomplizierte Entsorgung von toten Heimtieren und tierischen Abfällen aus Haushalten zu ermöglichen, wurden vom GVU Melk in 7 Gemeinden
des Bezirks Sammelstellen errichtet. Dort können unter Beachtung vorgegebener Richtlinien Tiermaterialien in gekühlten Containern entsorgt werden.
Diese gekühlten Container, mit eigenem Kühl- und Waschraum, werden in regelmäßigen Intervallen entleert. Die Tierkörpersammelstellen (TKB) sind speziell für private
Haushalte eingerichtet.
Gewerbliche Betriebe wie z.B. Schlachtbetriebe und landwirtschaftliche Direktvermarkter dürfen diese nicht benutzen. Diese Kosten für die Tierkörpersammlung und -entsorgung
werden für die unten angeführten Übernahmestellen aus den Mitteln der Seuchenvorsorgeabgabe bestritten.

Richtlinien zur Benutzung der Tierkörpersammelstellen

Das darf hinein

  • Tote Haustiere (verendete oder getötete Haustiere)
  • Lebensmittel tierischen Ursprungs aus privaten Haushalten z.B. Fleisch aus der Tiefkühltruhe (ohne Verpackung)
  • Wildaufbruch nur im speziellen Wildsack des NÖ Landesjagdverbandes
  • Wildtierkörper/Fallwild, deren Beseitigung im öffentlichen Interesse besonders geboten ist

Das darf nicht hinein

  • Tote Nutztiere (landwirtschaftliche) 
  • Schlachtabfälle
  • anderen Materialien wie z.B. Restmüll, Papier, Plastik etc.

Ungeachtet dessen, dürfen in NÖ nach wie vor tote Heimtiere (z.B. Hunde, Katzen,Hamster, etc.) auf eigenem Grund und Boden durch Vergraben ordnungsgemäß beseitigt werden.

Tote Wildtierkörperteile dürfen (außer bei bestimmten Tierseuchen) auch auf geeignete Weise dem natürlichen Kreislauf überlassen bzw. in diesen rückgeführt werden.
Wildtierkörperteile und Aufbruch, was aus der Jagd von erlegtem Wild stammt, dürfen nur entgeltlich in die Tierkörpersammelstelle eingebracht werden. 

Zu diesem Zweck können beim NÖ Landesjagdverband (01/405 16 36-25 oder jagd@noejagdverband.at) rasch und einfach spezielle verrottbare Wildsäcke angefordert werden (Sackpreis € 6,50). Mit dem Kauf kann die jeweilige Füllmenge tierischer Materialien von erlegtem Wild gemeinsam mit dem Sack ohne weitere Bezahlung in die Container der Tierkörpersammelstelle eingeworfen werden.
Es wird um möglichst saubere Einbringung ersucht bzw. um Sauberhaltung der Sammelstellen!


Verboten ist das Einbringen von seuchenverdächtigen Tieren. Dafür besteht Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

Weiterführende Infos:

Infoblatt (407 KB) - .PDF

15.09.2022